Im Leben gibt es immer wieder Situationen, in denen es allein nicht mehr geht. Für diese Phasen, in denen man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, gibt es die sogenannte Betreuung: Eine Unterstützung im Alltag bei finanziellen, rechtlichen und gesundheitlichen Fragen und wichtigen Entscheidungen.
Das Gesetz beschreibt es so: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.” (§ 1896, Abs. 1)
Meine Name ist Martina Dahmani, und ich bin vom Amtsgericht Stuttgart bestellte Betreuerin für diese Situationen. Ich unterstütze Betroffene und ihre Angehörigen in Stuttgart und Umgebung: Als Erleichterung des persönlichen Alltags und für mehr Lebensqualität entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Auch eine privat organisierte Betreuung ist möglich.
Wer kann rechtliche Betreuung erhalten?
Erwachsene, die wegen Krankheit oder Behinderungen ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr allein erledigen können. Auch Schwierigkeiten aus Altersgründen oder wegen Sucht gehören dazu. Die Betreuung kann vom Betroffenen selbst oder Angehörigen im Auftrag beantragt werden.
Typische Situationen für eine mögliche Betreuung:
- Ältere Angehörige mit Erkrankungen wie Demenz, deren Familien wegen eigener Verpflichtungen durch Arbeit oder Kinder überfordert sind. Der Betreuer hilft bei Behördengängen und rechtlichen Erledigungen.
- Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige die bisherige Betreuung nicht mehr selbst wahrnehmen können, Auch hier übernimmt der rechtliche Betreuer die Unterstützung in wichtigen Alltagsfragen.
- Psychische und seelische Erkrankungen inklusive Sucht, die dazu führen, dass der Betroffene seine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr allein regeln kann. Hier unterstützt ein Betreuer ebenfalls.
Was ist rechtliche Betreuung nicht?
Medizinische und pflegerische Leistungen sowie Arbeiten im Haushalt gehören nicht dazu. Betreuung beschränkt sich rein auf rechtliche Unterstützung für einen bestimmten, vom Amtsgericht festgelegten Bereich, zum Beispiel Finanzen oder Entscheidungen in Gesundheitsfragen.
Wer bezahlt die Betreuung?
Bei ausreichendem privatem Vermögen übernimmt der Betroffene die Kosten dafür selbst, ansonsten der Staat. Lassen Sie sich dazu zu Ihren Möglichkeiten beraten, ich unterstütze Sie auch beim notwendigen Antrag. Auch eine Kostenübernahme durch Angehörige ist selbstverständlich möglich.
Entspricht die Betreuung einer Entmündigung?
Nein, dieser Irrtum ist weit verbreitet. Die betreute Person ist und bleibt geschäftsfähig. Sie kann den Betreuer, selbst wenn er vom Gericht bestellt wurde, immer auch ablehnen. Eine rechtliche Betreuung ist eine freiwillige Zusammenarbeit, die durch Vertrauen geprägt sein sollte.
Kann ich mir den Betreuer selbst aussuchen?
Die Wünsche des Betroffenen und seiner Angehörigen sind bei der Auswahl eines Betreuers von großer Bedeutung. In der Regel folgt das zuständige Betreuungsgericht Ihrem Vorschlag. Schlagen Sie selbst keinen Betreuer vor, wählt das Gericht selbst einen rechtlicher Betreuer für Sie aus.
Werden Sie bei dieser wichtigen Entscheidung daher selbst aktiv und wählen Sie aus, wer Sie bzw. Ihren betroffenen Angehörigen betreuen soll. Kontaktieren Sie mich hier für eine unverbindliche persönliche Beratung und weitere Informationen zu Ablauf und nötigen Formalitäten.